Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherren in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu treffen.
Die Baustellenverordnung fordert für jede Baustelle, die mehrere Arbeitnehmer beschäftigt und deren Umfang größer als 30 Arbeitstage ist, bzw. 20 Beschäftigte und 500 Personentage, einen SiGe-Plan bereits in der Vorbereitungsphase zu erstellen.
Wir bieten Ihnen:
- Hilfestellung bei der Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Erstellung einer Baustellen-Ordnung
- Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen einschließlich der dazugehörigen Dokumentation
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
- Erstellung eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes