Heute fordern die europäische und nationale Rechtsprechung, sowie die Träger der Unfallversicherungen ganz bewusst den präventiven Ansatz, der die Grundlage der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit bildet. Gerade bei der umfassenden Gefährdungsermittlung sollte keine Trennung zwischen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Aspekten vorhanden sein.
Wir freuen uns über eine gemeinsame Beauftragung von Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt. Sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Gerne arbeiten wir aber auch mit Ihren Experten im Betrieb zusammen.
Es geht um den Schutz Ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit. Berührt werden aber auch Motivation und Leistungsfähigkeit und damit betriebswirtschaftlich relevante Größen. Unfälle und Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen zu Qualitätsverlusten.
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Unser Leistungsspektrum:
- Betriebsbegehungen nach ASiG
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Mitwirkung bei der Gefährdungsanalyse
- Teilnahme an der ASA-Sitzung
- Organisation der Ersten Hilfe
- Arbeitsmedizinische Stellungnahmen
- Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes, beim Umgang mit Gefahrstoffen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, oder zu Arbeitsverfahren